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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta (Kost) 6017/23   

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LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta (Kost) 6017/23 (https://dejure.org/2023,19139)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2023 - 26 Ta (Kost) 6017/23 (https://dejure.org/2023,19139)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - 26 Ta (Kost) 6017/23 (https://dejure.org/2023,19139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 GKG 2004, § 33 RVG, Anl 1 Nr 1000 RVG
    Gegenstandswert bei Vergleich nach Ausspruch mehrerer Kündigungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 GKG, § 33 RVG, Anl 1 Nr 1000 RVG

  • IWW

    § 39 Abs. 1 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 4 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 158 Abs. 2 BGB, § 33 Abs. 9 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 45 ; RVG § 33 ; RVG Anl. 1 Nr. 1000
    Gegenstandswert bei Vergleich nach Ausspruch mehrerer Kündigungen

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 ; RVG § 33 ; RVG Anl. 1 Nr. 1000
    Gegenstandswert bei Vergleich nach Ausspruch mehrerer Kündigungen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer Komplettabgeltung bei Auflösungsvergleich im Kündigungsschutzprozess; Gegenstandswert bei Abschluss mehrerer Kündigungen im Gesamtpaket; Bedeutung zweier Kündigungen für Gegenstandswert; Erhöhung des Gegenstandswerts wegen mehrerer Kündigungen; Bedeutung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2016 - 5 Ta 101/16

    Streitwert - Kündigung - Auflösungsvergleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Der gewählte Beendigungszeitpunkt wirkt sich im Rahmen des "Gesamtpakets" aus, in das in der Regel sämtliche Beendigungstatbestände als wertbildende Faktoren einfließen und damit jedenfalls materiell im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 4 GKG mit geregelt werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 2. September 2016 - 5 Ta 101/16, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 19. Mai 2021 - 17 Ta (Kost) 6041/21).(Rn.9).

    Der gewählte Beendigungszeitpunkt wirkt sich im Rahmen des "Gesamtpakets" aus, in das in der Regel sämtliche Beendigungstatbestände als wertbildende Faktoren einfließen und damit jedenfalls materiell im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 4 GKG mit geregelt werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 2. September 2016 - 5 Ta 101/16, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 19. Mai 2021 - 17 Ta (Kost) 6041/21).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 26 Ta 6108/21

    Bewertung eines Hilfsantrages bei Vergleichsabschluss - Gegenstandswert bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Recht eindeutig ist das zB der Fall, wenn die für die Unwirksamkeit einer ersten Kündigung sprechenden Gesichtspunkte bereits in Parallelverfahren festgestellt worden sind oder die Unwirksamkeit der Kündigung sich offensichtlich aus formellen Gründen ergibt, die Parteien sich aber dennoch auf den mit dieser Kündigung beabsichtigten - früheren - Auflösungstermin einigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 24. Januar 2022 - 26 Ta (Kost) 6108/21, Rn. 20) und die Parteien eine Abfindung vereinbaren und/oder eine andere für die klägerische Partei vorteilhafte Regelung im Rahmen des "Gesamtpakets" treffen.(Rn.9).

    Recht eindeutig ist das zB der Fall, wenn die für die Unwirksamkeit einer ersten Kündigung sprechenden Gesichtspunkte bereits in Parallelverfahren festgestellt worden sind oder die Unwirksamkeit der Kündigung sich offensichtlich aus formellen Gründen ergibt, die Parteien sich aber dennoch auf den mit dieser Kündigung beabsichtigten - früheren - Auflösungstermin einigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 24. Januar 2022 - 26 Ta (Kost) 6108/21, Rn. 20) und die Parteien eine Abfindung vereinbaren und/oder eine andere für die klägerische Partei vorteilhafte Regelung im Rahmen des "Gesamtpakets" treffen.

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, Rn. 3; 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Ist eine Kündigung nur "vorsorglich" für den Fall erklärt worden, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht bereits aufgrund einer vorherigen Kündigung aufgelöst worden ist, steht bereits die Kündigungserklärung unter der - zulässigen - auflösenden Rechtsbedingung (§ 158 Abs. 2 BGB), dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon kraft Gesetzes eingetreten ist (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 2 AZR 54/12, Rn. 44).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Auch aus diesem Grund ist der gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt wirkende Kündigungserklärung gerichtete Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, mit dem die klagende Partei sich gegen die "vorsorglich" erklärte(n) Kündigung(en) ihrerseits nur "vorsorglich" wehrt (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 11).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, Rn. 3; 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18

    Wiedereinstellungsantrag - keine Werthäufung gegenüber Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21

    Streitwert - unechter Hilfsantrag - Kündigungsschutzantrag - Folgekündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
    Auch aus diesem Grund ist der gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt wirkende Kündigungserklärung gerichtete Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, mit dem die klagende Partei sich gegen die "vorsorglich" erklärte(n) Kündigung(en) ihrerseits nur "vorsorglich" wehrt (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 11).
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